I. Stellenanforderungen
Fahrer von Einschienenlokomotiven müssen eine professionelle Ausbildung absolvieren, die Prüfung bestehen und eine Bedienungsbefähigungsnachweis erhalten, bevor sie ihre Tätigkeit antreten können.
Die Fahrer müssen die Leistungsparameter, die strukturellen Prinzipien und die Standardbedienungsverfahren Einschienenlokomotiven s gut kennen und über grundlegende Fähigkeiten zur Bewältigung von Notfällen verfügen.
Die Fahrer müssen körperlich fit sein und dürfen keine gesundheitlichen Einschränkungen haben, die den unterirdischen Betrieb beeinträchtigen könnten (z. B. Bluthochdruck oder Epilepsie). Dies gewährleistet eine präzise Beurteilung und Bedienung während des Betriebs.
II. Sicherheitsvorschriften
Die Alkoholaufnahme ist vor der Arbeit strikt untersagt. Während der Arbeitszeit dürfen die Fahrer ihre Arbeitsplätze nicht ohne Erlaubnis verlassen, schlafen oder sich ohne Genehmigung Tätigkeiten widmen, die nicht zu ihren Dienstaufgaben gehören. Die Schichtübergabe- und Verantwortungssysteme müssen streng eingehalten werden, und die "Sicherheitsvorschriften für Kohlebergwerke" sowie die einschlägigen Vorschriften für Untertagearbeiten müssen vollständig beachtet werden.
Die Bedienung muss mit gültiger Zertifizierung erfolgen. Unbefugter Betrieb oder das Arbeiten mit nicht zertifiziertem Personal ist strikt untersagt.
Während des Transports muss der Fahrer die Gleisbedingungen kontinuierlich überwachen. Falls Probleme wie Verformungen, Lockerungen oder Hindernisse festgestellt werden, muss der Fahrer das Fahrzeug unverzüglich anhalten und diese beheben. Falls das Problem vor Ort nicht gelöst werden kann, muss der Fahrer dies umgehend melden und erst nach Beseitigung der Gefahrenstelle mit der Weiterfahrt beginnen. Das Fahren unter riskanten Bedingungen mit potenziellen Gefahren ist strengstens untersagt. Der Fahrer muss jährlich eine spezielle körperliche Untersuchung durchführen lassen. Falls die Ergebnisse der körperlichen Untersuchung den Anforderungen des Arbeitsplatzes nicht entsprechen, ist er unverzüglich in eine andere Position zu versetzen, um Sicherheitsunfälle aufgrund körperlicher Ursachen zu verhindern. Einschienenlokomotiven s müssen jährlichen Inspektionen gemäß den Vorschriften unterzogen werden. Geräte, die die jährliche Inspektion nicht bestehen, dürfen keinesfalls verwendet werden und müssen vor einer erneuten Inbetriebnahme behoben und als qualifiziert eingestuft werden. Während des Betriebs muss der Fahrer alle Arbeiten im Führerstand ausführen. Es ist strikt verboten, die Lokomotive außerhalb des Führerstands zu bedienen, um versehentliche Stürze oder Kollisionen mit Geräten zu vermeiden.
III. Betriebsvorbereitung
1. Statische Inspektion
(1) Überprüfen Sie die Unversehrtheit der Kupplungsvorrichtung, der Lastrollen, der Führungsrollen und Antriebsrollen der Lokomotive, um sicherzustellen, dass keine Lockerung, Verformung oder Brüche vorliegen.
(2) Konzentrieren Sie sich auf die Prüfung des Verschleißes der Antriebsrollengummis. Wenn der Verschleiß das vorgeschriebene Limit überschreitet, muss die Rolle sofort ausgetauscht werden, um die Fahrsicherheit aufgrund unzureichender Reibung nicht zu gefährden.
(3) Die Dicke der Bremsbeläge messen. Liegt sie unter dem konstruktiven Standard, müssen rechtzeitig neue Beläge ausgetauscht werden, um eine zuverlässige Bremswirkung zu gewährleisten.
(4) Prüfen, ob die Bremsbeläge vollständig sind. Falls welche fehlen oder beschädigt sind, müssen sie vor Ort ersetzt werden. Es ist strengstens verboten, mit defekten Teilen zu arbeiten.
(5) Den Füllstand von Schmieröl, Hydrauliköl, Kühlwasser, Brennstofföl und Dieselöl des Dieselmotors sowie den Wasserstand der Abgas-Kühlbox überprüfen, um sicherzustellen, dass alle Werte innerhalb des vorgeschriebenen Bereichs liegen. Falls der Füllstand unter dem Standard liegt, muss das entsprechende Medium bis zur vorgesehenen Markierung nachgefüllt werden. Beim Austausch des Kühlwassers sollten die Mitarbeiter einen Abstand von mehr als 1 Meter zur Wasseröffnung halten, um Verbrühungen durch austretendes heißes Abwasser zu vermeiden.
(6) Prüfen Sie, ob an den Rohren und Verbindungen des Hydrauliksystems Lecks vorliegen. Falls Probleme festgestellt werden, benachrichtigen Sie umgehend das Wartungspersonal, um diese zu beheben. Es ist strengstens verboten, unter Druck zu arbeiten oder Teile selbstständig zu demontieren.
(7) Prüfen Sie die elektrischen Leitungen und den Anschlusszustand der Stecker, um sicherzustellen, dass die Kabel nicht beschädigt oder bloßgelegt sind, vermeiden Sie Explosionserscheinungen und schließen Sie das Risiko einer Gasexplosion aus.
2. Dynamische Prüfung
(1) Beobachten Sie nach dem Start die Farbe des Abgases des Dieselmotors (normalerweise hellgrau), achten Sie darauf, ob der Laufgeräusch gleichmäßig ist, und bestätigen Sie, dass die Daten der einzelnen Instrumente sowie der Zustand der Kontrollleuchten normal sind.
(2) Testen Sie die Funktionen der Lokomotivbeleuchtung, Hupe und Rücklichter, um sicherzustellen, dass die Beleuchtung hell ist und die Hupe klar ertönt, um den Anforderungen der Signalübertragung unter Tage zu entsprechen.
(3) Prüfen Sie den Arbeitsstatus des Hubmotors und des Betriebsventils, heben und senken Sie den Haken mehrmals ohne Last und stellen Sie sicher, dass das Motorsprocket flexibel läuft und der Haken sich reibungslos bewegt, ohne zu klemmen oder ungewöhnliche Geräusche zu erzeugen.
(4) Testen Sie den Arbeitsdruck der Bremse, um sicherzustellen, dass er dem Nenndruck entspricht und die Bahn bei einer Notbremsung schnell verriegelt, ohne Verzögerung oder Ausfall.
(5) Überprüfen Sie die Wirksamkeit der verschiedenen Lokomotivschutzeinrichtungen (z. B. Blockierschutz, Explosionsschutz usw.), um sicherzustellen, dass sie automatisch reagieren, sobald sie ausgelöst werden.
(6) Prüfen Sie die Integrität der Hebewerkzeuge (einschließlich Hebeketten, Containerklammern usw.). Die Kette darf keine Risse aufweisen und die Klammern müssen sicher geschlossen sein. Falls beschädigt, sofort austauschen.
Hinweis: Falls während der statischen oder dynamischen Inspektion Probleme festgestellt werden, müssen diese dem Wartungspersonal zur Bearbeitung oder Meldung mitgeteilt werden. Die Operationen dürfen erst begonnen werden, nachdem alle versteckten Gefahren vollständig beseitigt sind.
IV. Normales Betreiben
1. Lokomotiv-Start
(1) Öffnen Sie das Absperrventil des Akkumulators und stoppen Sie, sobald der Druck des hydraulischen Akkumulators 150 bar erreicht.
(2) Drücken Sie mit der linken Hand das "manuelle Startentlastungsventil", um das Startkompensationsventil zu aktivieren, und öffnen Sie gleichzeitig das Stopventil und den Luftflaschenzylinder; drücken Sie mit der rechten Hand das "Startventil".
(3) Stecken Sie den Zündschlüssel in den Schalter und drehen Sie den Betätigungshahn in die linke Position.
(4) Zu diesem Zeitpunkt wird das Bremsauslassventil automatisch aktiviert und ein Funktionstest durchgeführt. Gleichzeitig erfolgt eine Druckmessung und die Bremsverriegelung wird eingeschaltet. Begleitet von einem 3-sekündigen akustischen Warnsignal ist die Vorstartwarnung abgeschlossen.
(5) Beobachten Sie die Anzeige des Bremsluftdrucks im Führerstand (die grüne LED-Leuchte ist bei normalem Betrieb ständig eingeschaltet). Nach Bestätigung der Korrektheit schieben Sie den Betriebshebel in Fahrtrichtung (Vorwärts/Rückwärts) und starten Sie die Lokomotive. Durch Verstellen des Betriebshebels zur Steuerung des Proportionalventils lässt sich die Drehzahl des Dieselmotors erhöhen oder verringern, wodurch die Beschleunigungs- und Bremsvorgänge abgeschlossen werden.
2. Materialbeladung und Rückwärtsfahrt
(1) Beim manuellen Schieben eines Wagens ist jeweils nur ein Wagen erlaubt. Der Schiebende muss hinter dem Fahrzeug in Fahrtrichtung stehen. Beim Schieben eines normalen Fahrzeugs sollte eine Hand den vertikalen Rand des Fahrzeugs halten und die andere Hand auf dem Rücken des Fahrzeugs platzen. Beim Schieben einer Plattform oder eines Flachwagens sollten beide Hände fest am vertikalen Rahmen gehalten werden. Der Schiebende sollte während des gesamten Vorgangs die Umgebung beobachten, um Kollisionen mit Fahrbahnanlagen oder Personen zu vermeiden.
(2) Beim Schieben eines Wagens in einem Doppelspur-Bereich des Parkplatzes muss das auf der anderen Spur geparkte Fahrzeug mit einem Fahrzeugstopper gesichert werden. Kein Körperteil des Schiebenden darf seitlich mehr als 0,2 Meter über das geschobene Fahrzeug hinausragen. Es ist strengstens verboten, den Wagen auf beiden Seiten des Fahrzeugs zu schieben, um zu vermeiden, dass er von anderen Fahrzeugen eingeklemmt wird.
(3) Beim Schieben von Wagen in gleicher Richtung muss bei einer Steigung von weniger als 5‰ ein Abstand zwischen den beiden Wagen von ≥10 Metern eingehalten werden; bei einer Steigung von 5‰–7‰ muss der Abstand ≥30 Meter betragen; bei einer Steigung von mehr als 7‰ ist das manuelle Schieben strengstens untersagt und stattdessen eine mechanische Zugkraft ist einzusetzen.
(4) Sobald das Fahrzeug seine Position erreicht hat, muss ein spezieller Fahrzeugstopper verwendet werden, um das Materialfahrzeug sowohl vorwärts als auch rückwärts zu sichern. Gleichzeitig muss 5 Meter vor dem Umladepunkt im Hof ein Fahrzeugstopper aufgestellt werden, um zu verhindern, dass andere Fahrzeuge versehentlich in den Umladebereich gelangen.
(5) Es ist streng verboten, das Fahrzeug manuell auf der Strecke jenseits des Gleisabschnitts zu schieben, um Unfälle aufgrund schmaler Fahrbahnen oder eingeschränkter Sicht zu vermeiden.
3. Wechsel zwischen Einschienenlokomotiven und Schwerlastwagen oder Plattformwagen
(1) Vor dem Wechsel muss eine zugewiesene Person zur Überwachung vor und hinter dem Arbeitsbereich aufgestellt werden oder das rote Warnlicht muss 10 Meter vor und hinter dem Arbeitspunkt eingeschaltet werden. Es ist streng verboten, dass unbeteiligte Fahrzeuge und Personen den Arbeitsbereich betreten.
(2) Beim Wechsel mit einem Schwerlastwagen muss der Schwerlastwagen zum Stehen gebracht und der Startknopf ausgeschaltet werden; beim Wechsel mit einem Plattformwagen muss dieser sicher mit einem Fahrzeugstopper abgestützt werden, um ein Abrutschen zu verhindern. Die Wechseloperation darf erst beginnen, nachdem die Einschienenlokomotiven bewegung auf das Dach des entsprechenden Fahrzeugs erfolgt ist.
(3) Stellen Sie die Hakenposition entsprechend der Länge des zu hebenden Materials ein. Wenn die Hebekette unter Spannung steht, müssen nicht beteiligte Personen den sicheren Bereich der Plattform außerhalb der Transferstation verlassen. Es ist strikt verboten, sich innerhalb der Transferstation, auf dem Flachwagen oder direkt unter dem Material aufzuhalten. Die Bediener müssen sicherstellen, dass ihnen ausreichend Platz zum Ausweichen zur Verfügung steht, und der Hebevorgang muss währenddessen von einer verantwortlichen Person überwacht werden.
(4) Vor dem Einschienenlokomotiven betritt das Gelände und wechselt von der Erdspur, müssen der elektrische Lokomotivbetrieb und der Schienenwagen auf dem Gelände angehalten werden. Es ist strikt verboten, sich innerhalb von 1,5 Metern auf beiden Seiten des Hebebalkens aufzuhalten. Beim Überqueren der elektrischen Lokomotive oder des Schienenwagens muss der Mindestabstand zwischen den beiden Wagen (einschließlich der Materialien auf den Wagen) ≥200 Meter betragen, um Kollisionen zu vermeiden.
(5) Während des Transfers muss das Material 200 mm angehoben werden und hat einen instabilen Schwerpunkt, wodurch es zur Umkippgefahr neigt. In diesem Fall muss das Heben sofort gestoppt und das Material langsam abgesenkt werden. Eine ausgewiesene Person muss den Schwerpunkt korrigieren, bevor das Material erneut angehoben wird. Es ist strengstens verboten, das Gleichgewicht durch gefährliche Methoden wie "Boxenheben" zu halten.
4. Hebeoperation
(1) Entfernen Sie den Zündschlüssel und verwenden Sie ein spezielles Hebewerkzeug, um das Material zu befestigen. Beim Ziehen des Hebelgriffs (Kette) muss die Kraft langsam angewendet werden, um zu vermeiden, dass das Material durch einen Schlag herunterfällt.
(2) Während des Hebevorgangs müssen die Hebekette und die Spannklammern gerade gezogen werden. Personen dürfen sich nicht innerhalb von 1 Meter auf beiden Seiten des Materials aufhalten, um Verletzungen durch Kettensprung oder Abrutschen der Klammer zu vermeiden.
(3) Die Hebelast muss den Tonnenangaben des Hebebaumes entsprechen. Überlastung ist strengstens untersagt (die Last kann über die Anzeige des Instruments bestätigt werden, dass sie innerhalb der Grenze liegt).
(4) Beim Heben von Containern sollten zunächst spezielle Containerklammern verwendet werden; wenn an beiden Enden des Containers Risse an den Klammern vorliegen, muss der Container direkt mit der Hebekette angehoben werden. Nach dem Heben muss der Container abgesenkt und neu ausgerichtet werden, falls er zu stark kippt (es besteht Umkippgefahr). Es ist strengstens verboten, dass Personal den Container besteigt, um das Gleichgewicht zu halten.
(5) Der obere Rand des Containers oder eines einzelnen Materialstücks muss sich in einem Abstand von 10–20 cm von der unteren Ebene des Hebebaumes befinden. Die Containerklammer muss vollständig geschlossen und verriegelt sein, um ein Abfallen während des Transports zu verhindern.
(6) Die Last an den beiden Haken muss entsprechend den Eigenschaften der Ausrüstung gleichmäßig verteilt werden, um sicherzustellen, dass der Hebebaum gleichmäßig belastet wird. Der Abstand zwischen dem Material und der Bodenplatte sollte ≥300 mm betragen, um ein Anschleifen am Tunnelboden zu vermeiden.
(7) Beim Heben von Geräten muss diese waagerecht, stabil und fest gehalten werden. Der Schwerpunkt sollte vermeiden, auf vorspringende Teile des Geräts und empfindliche Bereiche (wie Instrumente, Rohranschlüsse usw.) zu liegen, um Schäden an den Geräten zu vermeiden.
(8) Beim Transport von besonders großen Geräten darf jeweils nur ein Stück transportiert werden. Die Unterseite des Geräts muss parallel zur Tunnelunterplatte bleiben, wobei der Abstand zwischen 100 und 200 mm kontrolliert werden sollte.
5. Lokomotivbetrieb
(1) Jede Lokomotive muss mit zwei Fahrern ausgestattet sein, einer im Führerstand vorne und einer im hinteren Führerstand: Der Hauptfahrer ist für die Bedienung der Lokomotive verantwortlich, während der Assistent (Begleiter) während des gesamten Prozesses den Zustand der Schienen, den Betrieb der Geräte und die Umgebung überwacht. Falls eine Abweichung festgestellt wird, wird der Hauptfahrer umgehend benachrichtigt, um das Fahrzeug anzuhalten.
(2) Nach dem Starten einige Minuten langsam laufen lassen. Wenn alle Systeme (hydraulisch, Bremsen usw.) einen stabilen Zustand erreicht haben, dann langsam auf die Nenndrehzahl beschleunigen.
(3) Beim Durchfahren spezieller Abschnitte wie Kurven, Luftschleusen, Weichen, Kreuzungen und Umsetzstellen muss der Zug im Voraus 30 Meter vorher abbremsen und anhalten, und der Zugbegleiter muss den Zug verlassen, um die Aufsicht zu übernehmen:
· Beim Passieren von Luftschleusen muss der Zugbegleiter zunächst die Luftschleuse öffnen, den Luftschleusenhaken anbringen, die Weiche in die richtige Position schalten, eine "Finger-mund"-Bestätigung durchführen und anschließend dem Fahrer ein Signal zum Durchfahren geben; nachdem die Lokomotive vollständig durchgefahren ist, muss der Zugbegleiter die Luftschleuse unverzüglich schließen. Es ist strengstens verboten, zwei Luftschleusen gleichzeitig zu öffnen, und es ist nicht erlaubt, zwischen den beiden Luftschleusen zu stehen.
· Beim Passieren einer Weiche muss der Zugbegleiter 0,5 Meter außerhalb der Weichenkurve stehen, um nicht vom Lokomotivführer gestreift zu werden.
· Beim Fahren in den oben genannten Abschnitten beträgt die Geschwindigkeit beim Leermachen oder Heben von Standardausrüstungen ≤1 m/s, und die Geschwindigkeit beim Heben von großen (schweren) Geräten beträgt ≤0,5 m/s.
(4) Wenn das Fahrzeug im Tunnel länger als 20 Minuten parkt, muss der Motor ausgeschaltet werden; wenn der Fahrer die Lokomotive innerhalb von 20 Metern verlassen muss, muss die Lokomotivbremse gesperrt werden, um ein Wegrollen des Fahrzeugs zu verhindern.
(5) Bevor der Fahrer die Fahrerkabine verlässt, muss er den Zündschlüssel entfernen und sicher aufbewahren. Es ist strengstens verboten, den Schlüssel im Fahrzeug zurückzulassen.
(6) Beim Transport von Geräten in der Rutsche ist die Regel „Fahrzeuge fahren, keine Fußgänger“ strikt umzusetzen: Beim Passieren von Kreuzungen, Kurven oder beim Begegnen von Fußgängern ist rechtzeitig, 30 Meter im Voraus, die Hupe zu betätigen, die Geschwindigkeit auf unter 0,5 m/s zu reduzieren und langsam vorbeizufahren, um sicherzustellen, dass sich Fußgänger rechtzeitig an sicherer Position befinden.
(7) Die Lokomotive muss stets mit „vorderer Beleuchtung und rotem Heckleuchte“ fahren. Die Helligkeit der Beleuchtung muss so ausreichend sein, dass sie innerhalb von 50 Metern klar sichtbar ist, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge und Personen vorne und hinten rechtzeitig erkannt werden können.
(8) Während des Transports ist es strengstens untersagt, die Notstopfunktion zu verwenden, außer bei plötzlichen Gefahren (z. B. Gleisbruch, Personen im Gleisbereich etc.), um Materialabstürze oder Geräteschäden durch Notstopps zu vermeiden.
(9) Der Fahrer muss einen tragbaren Gasmessgerät bei sich tragen, um die Gas-Konzentration in Echtzeit zu überwachen: Sobald die Konzentration ≥0,4% beträgt, muss das Fahrzeug unverzüglich gestoppt werden, der Dieselmotor abgeschaltet werden, die Lokomotive verriegelt werden und alle Personen müssen sich in den Hauptluftzulauftunnel zurückziehen und dem Disponenten Bericht erstatten.
(10) Der Fahrer muss aus der Fahrerkabine heraus in Fahrtrichtung fahren. Es ist strengstens verboten, rückwärts zu fahren oder aus dem Fahrzeug heraus die Umgebung zu beobachten. Wenn zwei Fahrzeuge auf derselben Schiene und in dieselbe Richtung fahren, muss der Abstand zwischen ihnen ≥100 Meter betragen, um Auffahrunfälle zu vermeiden.
(11) Während des Betriebs ist auf Kabel, Kommunikationsleitungen, Luftschläuche, Ventilatoren sowie Luft- und Wasserleitungen, die im Tunnel hängen, besondere Aufmerksamkeit zu richten, um sicherzustellen, dass ein sicherer Abstand zur Lokomotive und den transportierten Materialien gewahrt bleibt und Beschädigungen oder Kratzer vermieden werden.
(12) Beim Transport über die folgende Ausrüstung muss der Abstand zwischen der Materialunterseite und der darunter liegenden Ausrüstung größer als 200 mm sein. Andernfalls muss die Route angepasst oder die darunter liegende Ausrüstung vor dem Passieren entfernt werden.
6. Lokomotivbremse
(1) Beim normalen Parken den Bedienhebel langsam zurückziehen, um die Lokomotive allmählich abzubremsen. Sobald der Hebel in seine ursprüngliche Position zurückgekehrt ist, tritt das Bremssystem automatisch in Aktion und das Fahrzeug bleibt stehen.
(2) Im Notfall die Taste "Notstopp" auf der rechten Seite der Fahrerkabine sofort drücken oder den hydraulisch-mechanischen Bremshebel betätigen, um eine Zwangsbremsung auszulösen.
7. Abschaltvorgang
Den Bedienhebel langsam zurückziehen, um die Lokomotive zum Stillstand zu bremsen. Wenn der Hebel in seine ursprüngliche Position zurückgekehrt ist, den Zündschlüssel entfernen, den Hydraulikakkumulator ausschalten und schließlich die Taste "Stopptaste" drücken, um den kompletten Abschaltvorgang abzuschließen.
V. Besondere Betriebsverfahren
1. Maßnahmen zur Handhabung Einschienenlokomotiven lokomotiventgleisung
(1) Nach einer Entgleisung die Lokomotive sofort anhalten und die geladenen Materialien gleichmäßig absetzen, um eine Verlagerung des Schwerpunkts und eine Ausweitung des Unfallumfangs zu verhindern.
(2) Auf Verletzungen prüfen: Falls Verletzungen vorliegen, unverzüglich dem diensthabenden Teamleiter und der Leitstelle melden, Priorität auf die Organisation der Verletztenrettung legen und gleichzeitig den Unfallort schützen.
(3) Die Ursache der Entgleisung sowie das Ausmaß der Schäden an der Ausrüstung und Lokomotive untersuchen, detailliert dem diensthabenden Teamleiter und dem begleitenden Teamleiter berichten und den Fehlerpunkt identifizieren.
(4) Der Teamleiter und der begleitende Teamleiter bereiten gemäß den örtlichen Gegebenheiten die für die Gleisarbeiten erforderliche Ausrüstung vor (z. B. Absenkketten, Hebeketten, Wagenheber usw.) und stellen sicher, dass die Werkzeuggrößen übereinstimmen.
(5) Die Gleisarbeiten müssen vor Ort vom Teamleiter oder stellvertretenden Teamleiter angeleitet werden, und der Sicherheitsbeauftragte überwacht den gesamten Prozess:
· Falls beschädigte Fahrbahnträger festgestellt werden, den diensthabenden Teamleiter umgehend benachrichtigen, um die zuständige Mannschaft zur Reparatur und Verstärkung zu verständigen.
· 40 Meter vor und hinter dem Unfallort eine Warnung aufstellen und das Betreten des gesperrten Bereichs durch nicht beteiligte Personen strikt untersagen.
(6) Die Gleisarbeiten müssen unter Verwendung einer Fangkette durchgeführt werden. Die für das Gewicht geeignete Fangkette ist entsprechend dem Gewicht der Ausrüstung auszuwählen. Der Seilschlaufen darf nicht durch Bleidraht ersetzt werden. Es muss eine spezielle Hebekette verwendet werden. Falls das Hebegerät beschädigt oder gelockert ist, muss es erneut befestigt werden; falls die Schiene stark verformt ist, muss sie ausgetauscht werden, bevor die Schiene aufgelegt wird.
(7) Während der Fahrbahnfunktion müssen alle Bediener sorgfältig auf die Stabilität der Fahrbahnstützen achten und strikt die geltenden Vorschriften befolgen: Stehen Sie niemals auf der Seite, auf der die Lokomotive fallen oder umkippen könnte, um Sekundärunfälle zu vermeiden. (8) Die Bediener müssen den einheitlichen Anweisungen folgen und es ist strengstens untersagt, ohne Genehmigung oder fahrlässig zu arbeiten. Eine koordinierte Arbeitsweise muss gewährleistet sein.
(9) Bevor das Fahrzeug auf die Fahrbahn kommt, muss der Elektromechaniker alle wesentlichen Systeme des Fahrzeugs wie Brems- und Antriebssysteme vollständig überprüfen. Erst nachdem bestätigt wurde, dass keine Fehler vorliegen, darf das Fahrzeug in Betrieb genommen werden.
(10) Sobald die Lokomotive auf der Fahrbahn steht, muss sie in einen sicheren Bereich gefahren werden, und der Betriebszustand der Lokomotive sowie mögliche Gefahrenquellen an Fahrbahn und Hebevorrichtungen müssen erneut überprüft werden. Der Betrieb darf erst wieder aufgenommen werden, nachdem alle Probleme behoben wurden.
(11) Die Baustelle muss rechtzeitig gereinigt und Werkzeuge, beschädigte Teile usw. müssen an den vorgesehenen Ort gebracht werden. Es dürfen keine Trümmer zurückbleiben, die den Gleisverkehr beeinträchtigen.
(12) Nach der Bearbeitung des Unfalls muss dieser schrittweise in der Reihenfolge "diensthabender Teamleiter → diensthabender Teamleiter → Sicherheits-, Transport- und Dispositionsabteilungen" gemeldet werden, und der Bearbeitungsprozess muss gleichzeitig dokumentiert werden. (13) Nach Dienstende muss die für den Unfall verantwortliche Person zum Teamhauptquartier oder zu den zuständigen Abteilungen gehen, um bei der Unfalluntersuchung mitzuarbeiten. Nach Klärung der Ursache müssen gezielte Vorbeugungsmaßnahmen ergriffen werden, und alle Mitarbeiter müssen organisiert werden, um diese zu erlernen.
2. Maßnahmen zur Handhabung von schwerem Gerät, das von den Gleisen fällt
(1) Sobald das Gerät von den Gleisen fällt, muss es zunächst stabil am Boden abgesetzt und mit Hebeketten und Drahtseilen in mehreren Richtungen befestigt werden, um das Herunterfallen von Teilen zu verhindern.
(2) Benutzen Sie eine Sturzkette mit der entsprechenden Tragfähigkeit, um das Gerät an der Tunnelstütze oder einem stabilen Bauwerk zu befestigen, um zu verhindern, dass das Gerät umkippt oder herunterfällt und Menschen verletzt.
(3) Benutzen Sie Hilfsmittel wie Sturzketten und Wagenheber, um das Gerät sicher auf der Bodenplatte abzustellen, und sichern Sie es mit Holzkeilen oder Fahrzeugstoppern, um ein erneutes Verrutschen zu verhindern.
(4) Reparieren Sie die Einschienenlokomotiven und die Schiene gemäß den "Maßnahmen zur Behandlung von Lokomotiventgleisungen". Prüfen Sie die Lokomotive und heben Sie das Gerät erneut an, sobald keine Fehler festgestellt wurden, und transportieren Sie es vom Unfallort weg.
(5) Der gesamte Prozess muss unter der direkten Anleitung des Teamleiters bzw. Gruppenleiters erfolgen, wobei der Sicherheitsbeauftragte die Aufsicht führen muss. Verstöße gegen Vorschriften sowie das Vereinfachen von Verfahren sind strengstens untersagt.
3. Maßnahmen zur Behandlung von Lokomotivrutschungen
(1) Wenn beim Fahren bergauf oder bergab ein Durchdrehen des Antriebs (Slip) festgestellt wird, muss der Fahrer unverzüglich die Notstopptaste drücken, um die Notbremse auszulösen und den Zug zu sichern.
(2) Nach der Bremsung ist es strengstens verboten, die Lokomotive neu zu starten. Der begleitende Elektromechaniker muss informiert werden, um eine umfassende Prüfung des Bremsbelagsverschleißes, der Anpresskraft der Antriebseinheit, des Bremszustandes usw. durchzuführen. Erst nach Beseitigung der verdeckten Fehler darf die Lokomotive wieder gestartet werden.
(3) Falls das Durchdrehen der Lokomotive aufgrund von rutschigen Gleisen erfolgt (z. B. bei Nässe oder Reinigungssprühen), müssen die Gleise mit Maßnahmen gegen Rutschen behandelt werden (z. B. vorübergehendes Abschalten des Reinigungssprühens, Ausbringen von trockenem Sand usw.), und erst nach Wiederherstellung der Reibungskraft auf den Gleisen darf die Lokomotive weiterfahren.
(4) Wenn die Lokomotive oder große Ausrüstung aufgrund von Durchdrehen entgleist, folgen Sie Schritt für Schritt den "Maßnahmen zur Behandlung von Lokomotivenentgleisungen" und "Maßnahmen zur Behandlung von Entgleisungen großer Ausrüstungen".
4. Abschleppen einer defekten Lokomotive Einschienenlokomotiven
(1) Wenn die defekte Lokomotive angehoben werden kann, müssen zuerst die geladenen Materialien entladen werden, um die Abschleppbelastung zu reduzieren.
(2) Schalten Sie den Dieselmotor der defekten Lokomotive aus und trennen Sie die Leistungsabgabe.
(3) Verbinden des Zuges: Verwenden Sie eine spezielle Verbindungsstange, um die defekte Lokomotive und die abschleppende Lokomotive starr zu verbinden, und stellen Sie sicher, dass die Verbindung fest und nicht lose ist.
(4) Betreiben der defekten Lokomotive: Schließen Sie den Hydraulikakku und öffnen Sie nacheinander das "Klemmdruckkugelventil", das "Handpumpenumwahventil" und das "Bremsauslassventil".
(5) Schalten Sie das Kurzschlusskugelventil der Kolbenpumpe der defekten Lokomotive in die "Kurzschluss"-Position, um Schäden am Hydrauliksystem zu vermeiden.
(6) Der Schleppbetrieb muss vor Ort vom Teamleiter überwacht werden, und 3 spezielle Mitarbeiter sind erforderlich, um die Arbeit aufzuteilen:
1 Person ist verantwortlich für die Überwachung des Gleis- und Weichenstatus und gibt rechtzeitig Hinweise zur Hindernisvermeidung;
1 Person ist verantwortlich für die Überwachung der Verbindung zwischen den beiden Fahrzeugen, um ein Entkuppeln zu verhindern;
1 Person ist verantwortlich für das Fahren der Schlepplokomotive. Niemand darf im Führerstand der defekten Lokomotive bleiben.
(7) Nachdem bestätigt wurde, dass die Materialien entladen wurden, wird die Schlepplokomotive gestartet, die Geschwindigkeit wird auf maximal 1m/s geregelt, und die defekte Lokomotive wird kontrolliert in die Wartungskammer geschleppt.