Kostenlos ein Angebot erhalten

Unser Vertreter wird Sie in Kürze kontaktieren.
E-Mail
Name
Firmenname
Nachricht
0/1000

Betriebsvorschriften für Einschienenlokomotiven

Aug 04, 2025

Wenn ein Einschienenlokomotiven wenn eine Einschienenlokomotive Materialien normal transportiert, müssen sowohl der Haupt- als auch der Assistentenfahrer entlang des Fahrzeugs mitgehen. Wenn während des Transports eine Lokomotive ausfällt oder für das Be- oder Entladen kurz anhalten muss, ist das Fahrzeug auf einem geraden Streckenabschnitt abzustellen. Das Parken auf geneigten oder schmalen Fahrbahnen ist strikt untersagt, um ein Abrutschen des Fahrzeugs oder eine Verkehrsbehinderung zu vermeiden.

Wenn ein  Einschienenlokomotiven fehlfunktionen müssen die diensthabenden Mitarbeiter sofort Reparaturen im Notfall organisieren. Sind Reparaturen vor Ort nicht möglich, muss das Fahrzeug gemäß den Vorschriften für die Lokomotivschleppoperationen in die Betankungskammer zurückgeschleppt werden. Befindet sich die defekte Lokomotive auf einer geneigten Strecke, muss der Fahrer eine Schienenstoppe installieren. Tritt der Fehler in einem engen Fahrweg auf, müssen sofort Notreparaturen organisiert werden oder das Fahrzeug muss in die Betankungskammer zurückgeschleppt werden. Das längere Parken in diesem Bereich ist strikt untersagt, um andere Operationen nicht zu stören.

Beim Transport von Materialien auf den Hauptfahrwegen eines Bergbaugebiets darf der Fahrer das Fahrzeug nicht über längere Zeit parken. Falls eine Lokomotive ausfällt, muss sie unverzüglich in die Wartungskammer zurückgeschleppt werden. Inspektionen oder längere Aufenthalte auf dem Hauptfahrweg sind strengstens untersagt, um die Transportwege stets frei zu halten. Beim Verlassen bzw. Ende der Arbeit muss der Fahrer die Lokomotive in der Wartungskammer oder Ladestation parken. Es ist strengstens verboten, beladene Lokomotiven in der Rutsche, am Dämpfer, am Rutschenmund oder auf der Gleisstrecke abzustellen, um zu verhindern, dass Materialien herunterfallen oder die Transportlinie blockieren.

Beim Transport von Supports ist eine strikte Einhaltung der Verfahren für Großtransporte erforderlich. Supports dürfen nicht am Chutemund, im Hauptstollen oder im Transfersbereich abgestellt werden, während der Support in der Luft hängt. Supports dürfen nicht über längere Zeit in der Luft hängen bleiben, beispielsweise während Schichtwechseln. Sobald der Support an seinem Platz ist, muss der Bediener während des Entladungsvorgangs den Abstand zwischen dem Hubarm des Supports und dem oberen Supportbalken genau überwachen, um Kollisionen sowie Schäden an Ölleitungen und Kabeln zu vermeiden.

Beim Heben von Behältern mit Ladung muss ein spezieller Containerstapler verwendet werden. Falls eine Anschlagkette verwendet wird, muss der Kettenhaken an dem dafür vorgesehenen Anschlagauge an der Unterseite des Containers befestigt werden. Es ist ausdrücklich untersagt, den Haken an der Unterkante des Containers anzubringen. Zudem dürfen Blechdraht oder herkömmliche Seilschlingen nicht als Ersatz für die Anschlagkette verwendet werden, um ein Abrutschen zu verhindern. Beim Heben von Stützen oder Aggregten muss ein spezielles Heberahmen verwendet werden. Beim Heben anderer Geräte mit einem Gewicht von über 6 Tonnen muss eine tragende Hebevorrichtung verwendet werden, um eine sichere Lastaufnahme zu gewährleisten.

Der Fahrer muss sich strikt an diese Betriebsvorschriften und die damit verbundenen Sicherheitsmaßnahmen halten und haftet für die Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Bedienung.

Beim Heben von Schüttgut muss zuerst der Abstand der Hebehaken entsprechend der Materialänge angepasst werden, um das Material optimal zu greifen. Nach dem ersten Anheben wird das Material etwa 200 mm über dem Untergrund angehoben und darf sich natürlichen zusammenziehen. Danach ist eine zweite Befestigung mit Hebeketten erforderlich, um sicherzustellen, dass das Material sicher zusammengehalten wird und während des Transports nicht auseinanderfällt. Nach der zweiten Befestigung muss der freie Spielraum der Hebekette minimiert werden, um den Abstand zwischen dem Material und dem Hebebaum der Lokomotive zu verringern und somit eine seitliche Bewegung während des Transports zu minimieren.

Beim Transport von Schüttgut oder Ausrüstung, die nicht am Hebebaum befestigt werden können und hin und her schwanken können, muss die Fahrgeschwindigkeit des Lokomotivs auf maximal 1,0 m/s begrenzt werden. Die Zugführer müssen das Schwingen der Materialien genau überwachen. Es ist strengstens untersagt, sich auf beiden Seiten des Materials aufzuhalten, um Verletzungen durch Auslaufen zu vermeiden. Wird ein starkes Schwingen festgestellt, muss der Bediener umgehend den Fahrer informieren, damit dieser die Geschwindigkeit reduziert.

Beim Durchfahren spezieller Stellen wie Weichen und Drosseln muss das Fahrzeug rechtzeitig, 30 Meter im Voraus, abbremsen und langsam anhalten. Der Zugschaffner muss aussteigen und die Sicherheit bestätigen, bevor die Fahrt fortgesetzt wird.

Das Transportteam  Einschienenlokomotiven s in jedem Bergbaugebiet muss sich strikt an das interne Wartungsmanagementsystem des Teams halten. Personen, die keine zertifizierten Fahrer des Teams sind, dürfen diese weder benutzen noch ausleihen, um Unfälle durch Fehlbedienung zu vermeiden.

Nach einem Notstopp muss der Fahrer oder Zugführer das Fahrzeug und die Gleisintegrität überprüfen. Eventuelle Probleme müssen umgehend behoben oder gemeldet werden, und der Betrieb darf erst wieder aufgenommen werden, nachdem bestätigt wurde, dass keine potenziellen Gefahren vorliegen.

Beim Annähern an besondere Stellen wie Dämpfer, Gefälländerungen und Kurven muss der Zugführer speziell die Dämpferhaken sowie den Verriegelungsstatus der Weichen überprüfen. Der Fahrer muss die Geschwindigkeit reduzieren und von seinem Beobachtungspunkt aus die Gleisintegrität begutachten. Gleichzeitig müssen bei der Inspektion von Weichen und Kurven die Gleiswärter Leitern benutzen, um eine detaillierte Prüfung durchzuführen und sicherzustellen, dass keine versteckten Gefahren vorliegen, um Unfälle zu vermeiden.